AS Templates

Kontaktdaten

24 Stunden Rufbereitschaft
0385 / 77 88 88 00
0177 / 48 00 00 0 
 
Aurum Bestattungen GmbH
 
Lübecker Str. 281
D - 19059 Schwerin
 
Bürozeiten:
Mo - Fr: 9 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung


Hausbesuch in Schwerin und Umland
 
Fax: 0385 / 48 83 99 00

Beispielrechnungen

Leider gibt es traurigerweise auch in dieser Branche die sogenannten "schwarzen Schafe", vor denen auf verschiedenen unabhängigen Portalen gewarnt wird. Einen solchen Artikel haben wir auf der Seite "Aeternitas e.V. - Verbraucherinitiative Bestattungskultur" gefunden und veröffentlichen ihn auch bei uns.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von solchen "Lockangeboten" und setzen auf völlige Transparenz dem Kunden gegenüber. Zahlreiche positive Kundenmeinungen sprechen hierbei für sich.
Um Ihnen unsere Transparenz und Preispolitik näher zu bringen, haben wir auf der rechten Seite Beispielrechnungen für Sie zusammengestellt. Mit einem Klick hierauf erhalten Sie jeweils eine größere Ansicht und werden erkennen, dass wir nur Leistungen aufführen, die vorher mit dem Kunden besprochen wurden. Das schließt auch eventuelle Gebühren mit ein. Machen Sie sich selbst ein Bild!

Hier nun der Artikel des "Aeternitas e.V.":

Bestatter ködern Kunden mit Lockangeboten

Kunden sollten Gesamtkosten im Blick haben

Auf den ersten Blick äußerst günstige Pauschalangebote für Bestattungen sind mit Vorsicht zu genießen. Sie enthalten meist nur die notwendigen Leistungen des Bestatters auf einfachstem Niveau. Kosten für zahlreiche weitere Leistungen und für Friedhöfe und Krematorien fehlen.

Der Wettbewerb auf dem Bestattungsmarkt verschärft sich. Viele Kunden schauen verstärkt auf den Preis. Wer nach einer günstigen Bestattung sucht, landet schnell bei Pauschalangeboten von zum Teil unter 1.000 Euro. Diese stammen oft von sogenannten Discountbestattern, die ihre Leistungen meist auch online anbieten. Seriös sind diese Angebote häufig nicht. Sie beschränken sich auf die grundlegenden und einfachsten Dienstleistungen und Waren des Bestatters. "Das auf den ersten Blick günstige Schnäppchen entpuppt sich als Köder, um einen umfangreicheren Auftrag an Land zu ziehen", gibt der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich zu bedenken.

Nach der Kontaktaufnahme aufgrund eines solchen Angebots erfährt der Kunde, dass das günstige Pauschalangebot in seinem speziellen Fall doch nicht passt. Zum Beispiel empfiehlt der Bestatter, nicht den günstigsten Sarg zu nehmen. Oder es fallen weitere Kosten an für Traueranzeige, Trauerkarten, die Organisation einer Trauerfeier, Blumenschmuck und vieles mehr. Diese Posten sind in den Lockangeboten üblicherweise nicht enthalten, ebenso wenig wie Gebühren für den Totenschein zum Beispiel. Schnell hat sich der Preis des ursprünglichen Angebots verdoppelt.

Zusammen mit den Friedhofs- und eventuell Einäscherungsgebühren landet der Kunde am Ende bei einem Gesamtpreis von einigen tausend Euro - den üblichen Kosten für eine Bestattung in Deutschland. Solche Preise können meist auch Fachbetriebe vor Ort bieten, die nicht mit niedrigen Preisen werben, sondern für Qualität bürgen. Aeternitas empfiehlt Bestatterkunden, bei extrem günstigen Angeboten skeptisch zu sein und immer den kompletten Endpreis zu erfragen. Es muss Klarheit herrschen, ob die Kosten für alle Waren, Dienstleistungen und Gebühren enthalten sind. Im Zweifelsfall sollten sie sich an einen anderen Bestatter wenden.

 
Quelle: Aeternitas e.V. - Verbraucherinitiative Bestattungskultur

 

Bestatter schweigen wie ein Grab!

Die Verbraucherzentrale MV führte im März eine Marktrecherche bei Beerdigungsinstituten durch.

Mitarbeiter suchten mehrere Unternehmen auf, um sich über ihre Angebote und Vertragsbedingungen für eine Bestattungsvorsorge zu informieren. Andere erhielten eine schriftliche Anfrage, in der gebeten wurde, Verträge und Angebote für die Bestattungsvorsorge offenzulegen.

In den Gesprächen wurde mündlich sehr umfangreich und vertrauensvoll über die verschiedenen Angebote aufgeklärt und alle Fragen sehr deutlich beantwortet. Jedoch stellten sich die Bestatter stur, als die Verträge einer genauen Prüfung unterzogen werden sollten. Ohne konkrete Absicht einen Vertrag zu unterschreiben, behielt man sich das Recht vor, Vertragsunterlagen unter Verschluss zu halten. Noch weniger Bereitschaft fand das schriftliche Anliegen, Vertragsmuster zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nur 10 Prozent der angeschriebenen Beerdigungsinstitute stellten der Verbraucherzentrale ihre Vertragsunterlagen zur Verfügung.

Zuviel Geheimniskrämerei, meint Verbraucherschützer Joachim Geburtig: "Hier machen die Bestatter ein unnötiges Geheimnis um die Vertragsgestaltung und es kommt der Verdacht auf, dass der Tod zur Ware wird. Um finanzielle Risiken der Verbraucher bei der Bestattungsvorsorge zu vermeiden – beispielweise den Verlust der Vorauszahlung wegen Insolvenz des Unternehmens – sollten Zahlungen auf ein Sonderkonto oder auf ein Sparbuch mit einer Verpfändungserklärung eingezahlt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Treuhandkonto."

Die Bestattungsvorsorge ist in vielen Familien ein heikles Thema. Man sollte jedoch keinesfalls auf seine Rechte verzichten, indem man vorgelegte Angebote einfach durchwinkt. Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen, der alle Einzelleistungen aufführt. Vergessen Sie dabei nicht, dass noch Gebühren für die Bestattung und Grabnutzung, Kosten für Grabstein und Grabpflege dazukommen. Die meisten seriösen Bestatter werden Ihnen nach einem Beratungsgespräch einen detaillierten Kostenvoranschlag vorlegen. Wenn nicht, fragen Sie nach.

Rechtlich gesehen handelt es sich beim Bestattungsvorsorgevertrag um einen Werkvertrag. In diesem verpflichtet sich das Unternehmen, die Beisetzung gegen eine entsprechende Vergütung zu organisieren. Ein Werkvertrag ist vor Vollendung des Werkes jederzeit kündbar, also auch nach dem Tod und vor der Beisetzung des Verstorbenen. Die Vertragsauflösung geschieht dann durch die Erben, wenn sie beispielsweise mit den Bedingungen des Bestatters nicht einverstanden sind. Das Bestattungsunternehmen hat jedoch Anspruch auf Erstattung der bereits entstandenen Kosten, muss jedoch den restlichen bereits gezahlten Betrag an die Erben aushändigen. In verschiedenen Verträgen wird dieses Kündigungsrecht ausgeschlossen, was jedoch bezüglich der rechtlichen Wirksamkeit eher fraglich ist.

Für weitere Informationen: Joachim Geburtig, Beratungsstelle Rostock. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. Stand: 28.03.2014

Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern, Website, 28.03.2014

Diese Website verwendet Cookies. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Außerdem wird auf dieser Website Google Maps im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und zu einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte genutzt. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies und Google Maps verwenden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.